ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Werbeagentur fm-graphix

fm-graphix, Nienburgerstraße 51, 27232 Sulingen, Tel.:04271 1432

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1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur fm-graphix - nachstehend “Agentur“ genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

2. Vertragsdurchführung

2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet das Erstellen von multimedialen Inhalten.

3. Vergütung

3.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzins satz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Fahrtkosten.

3.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

4. Nutzungsrecht

4.1 Regelfall: das Auftragswerk An die Agentur erteilte Aufträge sind Auftragswerke. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebe- nen Werkes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkver- tragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

4.2 Mit der Auftragserteilung erhält der Auftraggeber automatisch ein einfaches Nutzungsrecht.

4.3 Das Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber nach vollständiger Begleichung der Rechnung automatisch übertragen.

4.4 Das Nutzungsrecht wird nur für das jeweilig im Auftrag gegebene Werbemittel (Prospekt, Visitenkarte, Briefbogen usw.) eingeräumt. Es umfasst jedoch nicht die Vervielfältigung, Weiterverarbeitung und/ oder Änderung (auch nicht durch dritte). Für eine anderweitige Nutzung oder vorzunehmende Änderungen am Auftragswerk ist stets die Zustimmung des Urhebers erforderlich.

5. Abwicklung von Aufträgen

5.1 Von der Werbeagentur übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

5.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.),welche die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.

6. Weitergabeverbot

6.1 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustim- mung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

7. Haftung

7.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließ- lich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Scha- densersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Die Agentur ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der im Vertrag festgesetzten, erbrachten Leistungen resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8. Urheberrechte und Verwertungsrechte

8.1 Der Kunde ist nicht zu einer Weitergabe oder Weiterentwicklung der Agenturleistungen berechtigt.

8.2 Alle von der Agentur für eine Präsentation bzw. für ein Erstkundengespräch entwickelten Ideen und Konzepte, die zu keinem Kundenauftrag führen, können von der Agentur anderweitig genutzt und verwertet werden.

8.3 Für die Herstellung weiterer Inhalte ist (soweit nicht anders vereinbart) allein der Kunde verantwortlich. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos Ton- und Filmsequenzen. Für die Abklärung aller damit verbundenen Berechtigungen (insbesondere Urheberrechte, Kennzeichnungs- und Wettbewerbsrechte) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

9.1 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechts- kräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10.1 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist Sulingen.